Unsere Aus- und Weiterbildungsangebote
Unsere Aus- und Weiterbildungen bieten grundlegendes und praxisorientiertes Wissen für alle, die sich mit Aufzugsanlagen befassen möchten. Sie richten sich sowohl an Quereinsteiger mit technischem Interesse als auch an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse erweitern wollen. Die Schulungen decken ein breites Spektrum ab, von der Installation und Wartung bis hin zu rechtlichen Aspekten und Betreiberpflichten. Dabei wird sowohl auf technische als auch auf betriebliche Anforderungen eingegangen, um einen sicheren und normgerechten Umgang mit Aufzugsanlagen zu gewährleisten.
Unsere Qualifizierungen für Beschäftigte, die an Aufzugsanlagen arbeiten, entsprechen den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 309-011. Die Schulungen vermitteln praxisnahes Wissen und befähigen die Teilnehmenden, sicher und normgerecht mit Aufzugsanlagen zu arbeiten. Dabei werden sowohl technische Fertigkeiten als auch sicherheitsrelevante Kenntnisse vermittelt, um die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen und Risiken zu minimieren.
Unsere Schulung zum Aufzugswärter qualifiziert Sie zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 3121. Die Weiterbildung vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um Aufzugsanlagen regelmäßig zu überprüfen, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu koordinieren und die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Sie lernen, die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards umzusetzen, um einen sicheren Betrieb der Aufzugsanlagen sicherzustellen.
Diese Schulung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung von regelmäßigen Wartungs-, Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen gemäß der DGUV Information 209-053. Im Fokus stehen sicherheitsgerechtes Verhalten, das Erkennen von Gefahren sowie das richtige Vorgehen bei Arbeiten an und in Aufzügen. Erlangung der Fachkenntnisse zur Durchführung sicherer Tätigkeiten an Aufzugsanlagen unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
